Preise und Kosten für die Zahnbehandlung

Kostenerstattung durch Krankenversicherungen

Seit Mai 2004 haben in Deutschland versicherte Patienten einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf Kostenerstattung für zahnmedizinische Leistungen in Ungarn. Die Grundvoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenversicherung genehmigen lassen - genauso wie bei einer Behandlung in Deutschland.

Identischer Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Zahnersatz gehört zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Anfang 2005 zahlen die Gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz feste Zuschüsse, die sich am zahnmedizinischen Befund des Patienten orientieren. Dieser Festzuschuss in Höhe von 60 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung erhöht sich auf 70 % oder gar 75 %, sofern das Bonusheft als Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge vollständig ist.

Ihr Einsparpotential bei einer Behandlung bei Kreativ DentalDer Vorteil dieser Regelung besteht für die Patienten darin, dass der Zuschuss für jede wissenschaftlich anerkannte Therapie einsetzbar ist. Früher bezuschussten Krankenkassen bestimmte Therapieformen (z.B. Implantatbehandlungen) nicht oder nur eingeschränkt.

Durch den Festzuschuss ergibt sich ein besonderer Spareffekt: Ein Zuschuss, der sich anhand höherer deutscher Behandlungskosten bemisst, kann in vollem Umfang für eine wesentlich günstigere Behandlung in Ungarn angewandt werden, wodurch der Eigenanteil des Patienten beträchtlich sinkt.

Einige Krankenkassen behalten einen Abschlag für den hoheren Verwaltungsaufwand ein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.

Gleiche Erstattung bei Privaten Krankenversicherungen

Bei den Privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung abhängig vom jeweils gewählten Tarifmodell. Jedoch auch hier gilt: Erfolgt die Behandlung zu günstigeren Konditionen in Ungarn, bleibt der Zuschussanspruch unverändert gegenüber einer preisintensiveren Behandlung in Deutschland.

Heil- und Kostenplan als Basis Ihrer Zahnbehandlung

Bei Kreativ Dental erhalten Sie stets einen Heil- und Kostenplan, der von deutschen Krankenversicherungen problemlos anerkannt wird. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld einer Behandlung die Handhabung mit Ihrer Krankenversicherung abzusprechen.

Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung

Möglichweise können Sie als deutscher Patient Ihre Aufwendungen für Zahnersatz auch steuerlich geltend machen. Denn nach § 33 des Einkommensteuergesetzes können Kosten für Zahnersatz ab einer bestimmten Höhe als Außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Die zumutbare Belastungshöhe bestimmt sich dabei nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderanzahl. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrem Steuerberater.

Beratung und Termine bei der Kreativ Dental Klinik, Budapest gebührenfrei unter

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