Preise und Kosten für die Zahnbehandlung

Bonusheft als Nachweis der Zahnvorsorge

Bonusheft als Nachweis der VorsorgeuntersuchungenEin ausgefülltes Bonusheft dient dem Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge und sichert damit einen Bonusanspruch beim Zuschuss für Zahnersatz. Das Bonusheft ist für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland und gilt krankenkassenübergreifend.

 

Einführung und Zielsetzung des Bonusheftes

Im Jahr 1989 wurde die damalige Regelung für die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz auf 50 % begrenzt und gleichzeitig wollte man einen Anreiz schaffen, dass sich die Versicherten stärker um ihre eigene Zahngesundheit kümmern.

Mit einer regelmäßigen Kontrolluntersuchung sollen notwendige Zahnbehandlungen rechtzeitig erkannt und so hohe Folgekosten für umfangreicheren Zahnersatz vermieden werden. Der Zahnarzt bestätigt mit dem Stempel im Bonusheft dabei nicht nur die Vorsorgeuntersuchung, sondern auch die regelmäßige Zahnpflege, sofern dies erkennbar ist.

Bonusheft als Nachweis

Das Bonusheft selbst ist ein Faltheft, etwas größer als eine Kreditkarte, mit 24 Feldern. Bei jedem Zahnarztbesuch, bei dem eine Kontrolluntersuchung durchgeführt wird, setzt der Zahnarzt dafür einen Stempel sowie das aktuelle Datum ein. Ist das Bonusheft voll, so kann man direkt beim Zahnarzt ein neues erhalten.

Auch wenn das mittlerweile über 25 Jahre alte Bonusheft heutzutage etwas antik wirkt, so ist dieses im Falle einer notwendigen Zahnbehandlung bares Geld wert. Da das Bonusheft beim Versicherten bleibt, ist so auch jederzeit nach bspw. einem Krankenkassenwechsel der Nachweis des Bonusanspruchs bei der aktuellen Krankenkasse möglich.

Das Bonusheft für die Zahngesundheitsuntersuchungen ist nicht zu verwechseln mit Bonusheften und -programmen einzelner Krankenkassen, die beispielsweise jährlich einen gewissen Bonus für gesunde Lebensweise und Vorsorgeuntersuchungen zahlen.

Bonusregelung: 20 oder 30 Prozent mehr

Gesetzlich Versicherte erhalten einen Festzuschuss für den notwendigen Zahnersatz. Dieser erhöht sich durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft um 20 % oder gar 30 %.

Der Festzuschuss erhöht sich um 20 %, wenn der Versicherte seit dem 18. Lebensjahr in den letzten fünf Jahren mindestens einmal im Kalenderjahr zur Untersuchung beim Zahnarzt war und dieser eine regelmäßige Zahnpflege bestätigt. Kinder und Jugendliche müssen mindestens einmal im Kalenderhalbjahr eine Vorsorgeuntersuchung nachweisen.

Werden diese regelmäßigen Kontrolluntersuchungen für die letzten zehn Jahren nachgewiesen, so erhöht sich der Zuschuss um 30 %.

Bonusheft bei einer Zahnbehandlung im Ausland

Auch bei einer Zahnbehandlung im Ausland profitieren Sie vom Bonusheft: Bei einer Behandlung innerhalb der Europäischen Union erstatten die Krankenversicherung die gleichen Kosten wie bei einer Behandlung in Deutschland. Haben Sie für den Zahnersatz in Deutschland einen Bonusanspruch, so gilt dieser genauso für eine Behandlung in Ungarn.

Selbstverständlich erhalten unsere Patienten auch bei einer Kontrolluntersuchung den entsprechenden Nachweisstempel in das Bonusheft und sichern sich so den vollen Bonusanspruch.


Bonusheft für einen höheren Festzuschuss

Beratung und Termine bei der Kreativ Dental Klinik, Budapest gebührenfrei unter

kostenfreie Hotline für Deutschland  0800 3 200 400

kostenfreie Hotline für Österreich  0800 006 020

Hotline für die Schweiz  0800 002 315 - Rene Hermann - Ihr Ansprechpartner für Deutschland und Österreich

Hotline für die Schweiz  +41 44 586 47 72 - Csaba Kiss - Ihr Ansprechpartner für die Schweiz

Fragen oder Wünsche? Bitte gleich hier anfragen ...