umfangreiche Garantie für Zahnersatz
Garantie bei herkömmlicher Behandlung
Die Garantiezeiten gelten für eine Zahnbehandlung, bei der keine gnathologische Behandlung notwendig ist oder eine konventionelle gnathologische Behandlung durchgeführt wurde:
- 10 Jahre für Implantate (nur auf das Produkt)
- 5 Jahre für Kronen und Brücken (außer auf Provisorien)
- 5 Jahre für Inlays und Onlays (außer auf Provisorien)
- 3 Jahre für Veneers
- 3 Jahre für Teilprothesen und Hybridprothesen (Geschiebe, Locator-System)
- 1 Jahr für Vollprothesen
- 1 Jahr für Kompositfüllungen
Garantie bei Behandlung mit Arcus Digma II
Die erweiterten Garantiezeiten gelten für eine Zahnbehandlung unter Einsatz des Systems Arcus Digma II:
- 10 Jahre für Implantate (nur auf das Produkt)
- 6 Jahre für Kronen und Brücken (außer auf Provisorien)
- 6 Jahre für Inlays und Onlays (außer auf Provisorien)
- 5 Jahre für Veneers
- 4 Jahre für Teilprothesen und Hybridprothesen (Geschiebe, Locator-System)
- 2 Jahre für Vollprothesen
- 1 Jahr für Kompositfüllungen
Als Patient werden Sie im Rahmen Ihrer Behandlung von den Experten in unserer Klinik ausführlich über Pflegemaßnahmen sowie Garantieleistungen informiert. Sollte der seltene Fall auftreten, dass Sie Probleme mit Ihrem Zahnersatz haben, so nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.
Konditionen der Garantie
- Im Falle einer fehlerhaften Arbeit seitens des Labors oder Zahnarztes verpflichtet sich Kreativ Dental, den Zahnersatz kostenlos wieder herzustellen oder die nötigen Reparaturen durchzuführen, weiterhin die Kosten des Fluges in einer Höhe bis zu max. 250 Euro und die Kosten des Hotels für die notwendige Behandlungszeit für ein Einzelbettzimmer in einer Höhe von max. 42 Euro zu tragen.
- Im Falle von kleineren Reparaturen, z.B. Wiedereinzementieren einer Krone oder Brücke oder Korrektur an einer Prothese, kann der Patient auch zu Hause einen Zahnarzt aufsuchen und die Rechnung zuschicken. Kreativ Dental übernimmt die Kosten bis zu 100 Euro. Der Patient muss die Kontaktperson der Klinik über sein Problem informieren, damit abgeklärt werden kann, ob es sich um einen Garantiefall handelt. Tut er dies nicht, gelten die Garantiebestimmungen nicht mehr.
- Damit die Garantiebedingungen Gültigkeit haben, muss der Patient mindestens einmal pro Jahr zur Kontrolle und Zahnreinigung gehen. Diese ist in unserer Klinik möglich oder vorort zu Hause, dann aber muss der Patient einen schriftlichen Nachweis bringen, falls er Anspruch auf Garantie erheben möchte.
- Leidet der Patient an Parodontose/Parodontitis und wurde deshalb auch bei uns behandelt, soll der Patient mindestens zwei- bis dreimal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolle gehen. Kreativ Dental kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für unvorhergesehene nötige Wurzelbehandlungen aufgrund von Entzündungen der Zähne, die später nach Einsetzen eines Zahnersatzes eintreten.
Einschränkungen der Garantie
Die Garantie wird aufgehoben oder reduziert:
- wenn der Patient die mindestens einmal jährliche Kontrolle nicht einhält oder keinen Nachweis vorweisen kann
- wenn der Patient die Mundhygiene vernachlässigt
- wenn die Instruktionen des Zahnarztes für die Pflege und Handhabung des Zahnersatzes (auch zum Beispiel das ordnungsgemässe Einsetzen und Herausnehmen von Prothesen oder das Tragen der Zahnschiene nachts) nicht eingehalten werden
- wenn herausnehmbarer Zahnersatz nicht ordnungsgemäss gelagert und gepflegt wird
- wenn Zahnersatz durch Schlag oder Fall beschädigt wird
- wenn das Zahnfleisch oder Kieferknochen sich zurückbilden
- wenn der Patient während einer kurzen Zeit viel Gewicht verliert oder drastisch zugenommen hat
- wenn der Patient beginnt an Krankheiten zu leiden, die auch den Dentalzustand beeinflussen können (z.B. Osteoporose, Diabetes, Epilepsie, Folgen von Chemotherapie oder Strahlungen)
- wenn ein Zahnarzt zu Hause am Zahnersatz, der von Kreativ Dental gemacht wurde, größere Korrekturen oder Veränderungen vornimmt