Zahntourismus - für die Zahnbehandlung ins Ausland
Zahntourismus bedeutet, für eine Zahnbehandlung ins Ausland zu reisen. Seit Jahren ist der Medizintourismus stark am Wachsen, da die Preise in West- und Nordeuropa sowie Nordamerika stetig am Steigen sind. So nutzen immer mehr Patienten die Vorteile einer Auslandsbehandlung für sich.
Definition des Zahntourismus
Der Zahntourismus ist ein Teilbereich des Medizintourismus. Dabei werden zahnmedizinische Leistungen abseits des Wohnorts in Anspruch genommen, meist im Ausland. Weitere Bezeichnungen für den Zahntourismus sind Dentaltourismus, Zahnreise oder Zahnurlaub.
Beim Zahntourismus wird die Zahnbehandlung im Ausland durchgeführt, der Zahnersatz dort angefertigt und auch dort eingesetzt. Die Reise zum Zahnarzt geht oftmals mit einem Urlaub einher, so dass man vom Zahntourismus spricht.
Gründe für den Zahntourismus
Beim Medizintourismus kann man allgemein von drei Faktoren sprechen, die Patienten dazu bewegen, für die Behandlung ins Ausland zu reisen:
- Preisunterschied zum Heimatland
- Qualitätsunterschied zum Heimatland
- rechtliche Einschränkungen im Heimatland
Beim Zahntourismus steht für die meisten Patienten die Kostenersparnis im Vordergrund. Länder und Regionen, die sich auf den Zahntourismus spezialisiert haben, bieten meistens auch einen deutlichen Kostenvorteil. Dieser basiert vor allem auf dem unterschiedlichen Lohnniveau, das beispielsweise in Ungarn deutlich niedriger als in Deutschland oder der Schweiz ist. Außerdem profitieren große Zahnkliniken natürlich von Mengenvorteilen sowohl beim Einkauf der Materialien als auch bei der Auslastung der teuren Technik.
Qualitätsunterschiede spielen meist erst auf dem zweiten Blick eine Rolle. Gute Zahnärzte zu finden ist in Deutschland genauso möglich wie in der Schweiz. Aufgrund des Preisunterschiedes ist es vielen Zahntouristen jedoch bei der Behandlung im Ausland möglich, sich letztendlich einen qualitativ besseren Zahnersatz als im Heimatland zu leisten. So sind die Kosten beispielsweise für einen festsitzenden Zahnersatz im Ausland immer noch niedriger als für einen herausnehmbaren Zahnersatz daheim.
Rechtliche Beschränkungen spielen beim Zahntourismus eher keine Rolle.
Zahntourismus nach Ungarn
Ungarn zählt zu den Top-Reisezielen beim Zahntourismus. Die Zahnarztpraxen und -kliniken zu zählen ist schwierig, man geht jedoch davon aus, dass rund 100 in Budapest und noch einmal 250-300 im restlichen Land sich auf die Behandlung von Patienten aus dem Ausland spezialisiert haben. Etwa 10 Prozent aller Zahntouristen weltweit zieht es nach Ungarn, in Europa beträgt der Anteil stolze 40 Prozent.
Neben dem niedrigeren Lohnniveau liegen die Gründe für diese Spitzenstellung im Zahntourismus vor allem in der sehr guten ungarischen Zahnarztausbildung sowie der guten und günstigen Erreichbarkeit Ungarns.
Für den Zahntourismus haben sich in Ungarn drei Zentren herausgebildet:
- die Hauptstadt Budapest
- die Kurstadt Hévíz am Plattensee (Balaton)
- die Grenzstädte Sopron und Mosonmagyaróvár in unmittelbarer Nähe zu Österreich
Die Rolle der Kreativ Dental Klinik beim Zahntourismus
Die Kreativ Dental Klinik wurde 1998 gegründet und hat sich seit Anfang an auf die Behandlung von Patienten aus dem Ausland fokussiert. Dabei war die Zahnklinik eine der ersten, die die Idee in Länder wie Großbritannien, Irland, Norwegen und Dänemark brachte. Kreativ Dental kann sich somit zu Recht als einer der Erfinder des organisierten Zahntourismus bezeichnen.
Auswahlkriterien beim Zahntourismus
Beim Zahntourismus kann man schnell mehrere Tausend Euro im Vergleich zur Behandlung im Heimatland einsparen. Dies ist natürlich abhängig von der notwendigen Behandlung: Desto umfangreicher und desto hochwertiger diese Ausfallen soll, desto eher lohnt sich der Zahntourismus.
Bei der Auswahl des Reiseziels und der Zahnklinik sollte man einige Punkte beachten: Empfehlungen, Qualifizierungen, Qualität, Garantie und einiges mehr - wir haben dies in einer Checkliste zusammengestellt.
Innerhalb der Europäischen Union haben Zahnpatienten einen gesetzlichen Anspruch auf freie Arztwahl und die gleiche Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen. Auch die Mindest-Gewährleistung auf Zahnersatz ist einheitlich geregelt.