FDI-Zahnschema - eindeutige Position einzelner Zähne im Kiefer
Das Zahnschema (auch Gebissschema, Zahnzahl) ist ein System zur dokumentarischen Darstellung der menschlichen Zähne. Es ermöglicht, jeden einzelnen Zahn in seiner Position im Kiefer und im Zahnbogen eindeutig zu benennen. Umgangssprachlich kann man auch von der „Hausnummer der Zähne“ sprechen.
Durchgesetzt hat sich dabei das System des internationalen Fachverbandes der Zahnärzte FDI (Fédération Dentaire Internationale); in Nordamerika kommt dazu abweichend auch das amerikanische System mit den fortlaufenden Positionen 1 bis 32 zum Einsatz.
Das menschliche Gebiss
Die Zähne dienen zum Abbeißen und Kauen der Nahrung sowie zur Lautbildung beim Sprechen. Das Gebiss eines erwachsenen Menschen hat dafür (bis zu) 32 Zähne, wobei die vier Weisheitszähne nicht immer ausgebildet sind. Entsprechend befinden sich jeweils 16 Zähne im Ober- und 16 Zähne im Unterkiefer.
In der Mitte befinden sich die vier scharfkantigen Schneidezähne (Incisivus, 12 - 22 sowie 42 - 32 im Zahnschema). Daran schließt sich jeweils ein Eckzahn (Caninus, 13, 23, 43, 33) an und zwei Backenzähne (Prämolar, 15, 14, 24, 25, 45, 44, 34, 35). Den Abschluss bilden dann zwei bis drei Mahlzähne (Molar, 18, 17, 16, 26, 27, 28, 48, 47, 46, 36, 37, 38), wobei man die hintersten Zähne als Weisheitszähne bezeichnet, die sich üblicherweise erst ab dem 17. Lebensjahr ausbilden.
Das FDI-Zahnschema
Im FDI-Schema wird das Gebiss in vier Quadranten aufgeteilt. Die Ordnungszahl des Quadranten (1 = oben rechts, 2 = oben links, 3 = unten links, 4 = unten rechts) bildet dabei die erste Stelle jeder eindeutigen Zahnziffernfolge.
Wie in der Medizin üblich, wird dabei die vom Patienten wahrgenommene Seitenbezeichnung zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich eine spiegelbildliche Aufzeichnung, d.h. der 1. Quadrant (oben rechts) befindet sich in der schematischen Darstellung oben links. Bildlich kann man sich dies auch so vorstellen, dass der Patient direkt hinter dem Zahnschema steht.
Innerhalb des Quadranten werden die einzelnen Zähne von 1 bis 8 durchnummeriert, wobei stets mit dem mittleren Schneidezahn begonnen und fortlaufend nach außen bis zum (eventuell vorhandenen) Weisheitszahn gezählt wird.
Die einzelne Zahnposition setzt sich nach dem FDI-Zahnschema nun aus dem vorangestelltem Quadranten und der Zahnziffer zusammen. Der Zahn 11 ist somit der mittlere Schneidezahn oben rechts; der Zahn 38 der Weisheitszahn unten links. Da es sich um eine zweiziffrige, zusammengesetzte Kennung handelt, hat sich die Aussprache eins-eins, drei-acht (im Gegensatz zu elf oder achtunddreißig) durchgesetzt.
Bei den Milchzähnen wird ein Zahnschema gleicher Art angewandt, wobei die Quadranten dort mit den Ziffern 5 (oben rechts) bis 8 (unten rechts) bezeichnet werden. Das Milchgebiss besteht üblicherweise aus 5 Zähnen je Kieferhälfte, d.h. insgesamt 20 Zähnen (Zahnpositionen 55 - 65, 85 - 75).
Anwendung des Zahnschemas
Patienten treffen auf das Zahnschema vor allem bei ihrem Heil- und Kostenplanes, in dem der aktuelle Zahnzustand sowie die geplante Behandlung mit Hilfe des Zahnschemas eindeutig dargestellt werden.
Die Zuordnung der Zahnnummern ermöglicht außerdem den Zahnärzten, dem Assistenzpersonal sowie den Zahntechnikern eine eindeutige Dokumentation und Kommunikation.